Einwintern nicht vergessen!

… auch wenn es mit dem Winter nicht mehr so weit her war im letzten Jahr, suchen wir für Samstag, den 20.Oktober ab 11.00 Uhr wieder ein paar fleißige Hände, die mithelfen das Gelände, die Hütte, die Optis und weitere Clubboote winterfest zu verstauen!

Denkt bitte auch daran, dass das Gelände bis zum 15. November abgeräumt sein muss, d.h das eigene Boot muss bis dorthin ins Winterlager verbracht werden!

… aus der Ausschusssitzung

Am 28.07.2018 traf sich der SSC-Ausschuss, um anstehende Fragen gemeinsam zu erörtern:

  1. Zu Beginn der Sitzung wurde die Neuaufnahme von den beiden Jugendmitgliedern Kate und Sam Kerksiek beschlossen, die sich bereits im vergangenen Frühsommer an den Trainingseinheiten für die Jugendlichen beteiligt und diese erfolgreich mit dem Bestehen des Jüngstensegelscheins beschlossen haben.
    Herzliche Gratulation und herzliches Willkommen!
  2. Erneut wurde nochmals der Streit um die verweigerte Zulassung einer dritten Liegeplatzboje gesprochen:
  • der Bojenstreit wurde nicht gewonnen (aber auch nicht verloren), da die Klage im Rahmen der mündl. Verhandlung wegen Aussichtslosigkeit auf Erfolg von uns zurückgezogen wurde;
  • Hinweis auf die sachlich fragwürdigen Inhalte des Gerichtsprotokolls: „Ortseinsicht“ der Beklagtenpartei am 11.06.2018, bei dem „Blesshühner ins Schilf flohen“, man „einen Haubentaucher gesichtet habe und ein Zilpzalp zu hören gewesen sei“.
  • Auf Grund der „naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative der Unteren Naturschutzbehörde“ (= was die sagen stimmt immer!) stellte der Richter fest, dass die Klage ohne Aussicht auf Erfolg bleiben werde.
  • Kosten: Summa summarum hat uns die „Gaudi“ 1.240,84 € gekostet inkl. der entstandenen Fahrtkosten.

3. Es wurde der unbefriedigende bauliche Zustand im Sanitärbereich der Hütte besprochen. U.a. hat sich die Kloschüssel in der ersten Toilette abgesenkt. Festgehalten wurde, dass sich nach Saisonende (Absegeln) eine Trockenbaufirma ein fachliches Angebot zur Reparatur machen solle, das in der Hauptversammlung 03.2019 vorgestellt und bis Saisonbeginn 2019 umgesetzt werden muss.

Wiederholt gab es Ärger mit unerlaubten Badegästen am SSC-Gelände:
Vor allem vollkommen unbeaufsichtigte Kinder (!) aus der Nachbarschaft, die nicht Mitglied im SSC sind, haben an der Slipanlage zu gefährlichen Situationen beim Anlegen unserer Segler beigetragen. Daher wurden folgende Sofortmaßnahmen beschlossen:

  1. Der Zugang vom benachbarten Fischergrundstück wird wieder verschlossen.
  2. Die Türe von der Straßenseite wird mit einem Knauf (statt Türklinke) versehen und kann nur noch mit dem SSC-Schlüssel geöffnet werden, auch wenn sie unverschlossen ist (Erwachsene können in diesem Fall über den Zaun die Klinke auf der Innenseite betätigen).

Wir bitten daher künftig den Schlüssel nicht zu vergessen. SSC-Mitglieder, die keinen Schlüssel besitzen, können diesen bei Kurt (Jiptner) oder Hanno (Hütz) gegen eine Pfandgebühr von 5.- € ausleihen.

Keine 3. Boje !

Der SSC ist mit seinem Verwaltungsgerichtstreit zur Erlangung einer dritten Liegeplatzboje nicht zum Ziel gekommen.

… die restlos verstörten Wasservögeln am SSC-Gelände!

In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München mussten Vorstand Klaus Ritter und Hanno Hütz mit RA Gerhard Maier zur Kenntnis nehmen, dass vorgetragene Sachargumente gegen die Meinung der Staatsverwaltung leider vor Gericht nicht viel Chancen haben!
Von den vielen, schriftlich vorgetragenen Argumenten des Landratsamtes gegen unser Anliegen, wurde allerdings nur noch die Frage durchleuchtet, ob die Fauna (hier nur: Wasservögel) sich dadurch unverhältnismäßig gestört fühlen könnten.
Alle anderen Aspekte, wie “die negative Auswirkung auf das Landschaftsbild” oder die möglicher Weise bedrohte Pflanzenwelt wurden wohlweislich ob ihrer Unmsinnigkeit ausgeblendet.

Schlussendlich ließ sich Richer Meyer erkennen, dass ihn ein Bericht der Gegenpartei über eine Ruderbootfahrt vom Vortag in unserer Bucht, um Ortskenntis zu erlangen, überzeugt habe. Dabei wurde berichtet, dass Blesshühner mit ihren Jungen ins Schilf geflüchtet seien, als sie (am SSC-Gelände) vorbeifuhren! Man habe darüberhinaus einen Haubentaucher gesehen und einen Zilpzalp gehört! (Oh Gott!)
Dies war bedeutend genug, um die Störwirkung, die von der Unteren Naturschutzbehörde “als Überschreitung der ökologischen Belastungsgrenze” festgetstellt war, bestätigen zu können !!!!!????

Da Richter Meyer uns zu verstehen gab, dass er die Klage des SSC zurückweisen würde, haben wir uns in einer kurzen Besprechungspause dazu entschlossen die Klage zurückzuziehen, um dem Verein keine weiter vermeidbaren Gerichtskosten zuzumuten.

Schade!

Gerichtstermin im Bojenstreit

In der Verwaltungsstreitsache Schlierseer Segel-Club ./. Freistaat Bayern (Landratsamt Miesbach) wegen der verweigerten Anlagengenehmigung zum Setzen einer dritten Liegeplatzboje findet am Dienstag, 12. Juni 2018 um 11.00 Uhr, im Sitzungssaal 4 (Erdgeschoss), beim Bayer. Verwaltungsgericht München, in der Bayerstr. 30, die mündliche Verhandlung statt.

Blaues Band für Kurt Jiptner

v.l.: Klaus Ritter, Sebastian Westermeier, Kurt Jiptner

Nach 4 langen Runden und einer zurückgelegten Strecke von ca. 19 km (gemessene Luftlinie) und einer Zeit von 02:18 Stunden erreichten Kurt Jiptner und sein Schwiegersohn Sebastian Westermeier die Zielboje vor dem Schlierseer Kurpark an der Vitalwelt.
Mit dem Dart-18 konnten sie die begehrte Trophäe des Blauen Bandes für das schnellste Schiff der Regatta am Schliersee, diese am SSC-Gelände an einem herrlichen Tag entgegennehmen. Am Vortag wegen Aufgabe auf Grund des heranziehenden Gewitters noch Letzter in der Reihung, konnte er damit umgehend die Scharte auswetzen.

9 weitere Boote hatten sich auf den Weg gemacht, als Wettfahrtleiter Hans Forstner um Punkt 11 Uhr die Flotte auf die Reise schickte.

 

Hele Ott ist neuer Meister

v.l.: SSC-Vorstand Klaus Ritter und Vereinsmeister 2018 Hele Ott

Gratulation: Mit einem beträchtlichen Zeitvorsprung rettete sich Hele Ott am Samstag mit dem letzten Briserl gerade noch ins Ziel. Dann war an diesem sehr wetterlaunischen Vormittag totale Flaute angesagt! Die Folgenden, nur wenige Meter vom rettenden Ziel  entfernt, mussten dann über 15  Minuten warten, um sich langsam über die Ziellinie schieben zu können. Damit war auch sein Dart, der sonst bei leichtem Wind mit seiner niedrigen Yardstickzahl klar benachteiligt ist, in der berechneten Zeit klar vorne.

v.l.: Klaus Ritter, Wettfahrtleiter Hans Forstner und Hanno Hütz

Vorjahressieger-Mannschaft Hütz/Ritter hatten so das Nachsehen und mussten sich somit in der Verfolgergruppe mit dem 2. Platz begügen.

Der Versuch nach der Mittagsbrotzeit noch die 2. Wettfahrt zu segeln, musste nach kurzer Zeit abgebrochen werden, da sich kein regattatauglicher Wind mehr einstellte.

Leere Homepage!

… das sah nicht sehr gut aus!

Durch einen “kleinen” Bedienungsfehler habe ich vor ca. 2 Wochen die Seite “zerschossen” und war nicht in der Lage kurzfristig Abhilfe zu finden.

Es lag nicht am Wollen, sondern nur am Können, bzw. Nichtkönnen und auch ein kleines Bisschen an der nicht vorhandenen Zeit, man nennt das auch Pensionistenstress!

Aber wie es so manchmal will, als ich die Angelegenheit in professionelle Hände abgeben wollte, habe ich den Weg gefunden! Mind. 4 unsinnige Stunden am Bildschirm sind vergessen, wenn alles wieder klappt!

Ich entschuldige mich für das Missgeschick, so dass das Auswintern nicht rechtzeitig angezeigt werden konnte. Aber es hat alles bestens geklappt: Der Rasen ist gemäht, die Bojen sind gesetzt, Bänke und Sonnenschirme warten auf sonnenhungrige Nutzer. Ich wünsche uns jetzt nur noch einen gelungenen Sommer!

Euer webmaster

Umstellung beim Gebühreneinzug

In der ersten Vereinsausschusssitzung in diesem Jahr wurde festgelegt, dass der jährliche Mitgliedsbeitrag künftig im Frühjahr des jeweiligen Kalenderjahres erhoben wird.
Das heißt, das bereits in den kommenden Wochen April/Mai 2018 es zur Belastung Ihres Kontos kommen wird.
Die gegebenenfalls zusätzlich anfallenden Liegeplatzgebühren werden dagegen wie bisher erst zum Jahresausgang abgebucht.

Termine des SSC 2018

Die nächsten Termine des SSC

EreignisTerminText
Blaues Band & ClubmeisterschaftSo., 22.05.10.00 Uhr Steuermannbesprechung an der Hütte
11.00 Uhr Startbereitschaft
AbsegelnSa., 01.10.
Einwintern
des SSC-Geländes
Sa., 15.10.

SSC verklagt Freistaat Bayern

Abgelehnter Antrag auf eine 3. Liegeplatzboje

Am 22.08.2017 hat der SSC beim Landratsamt Miesbach die wasserrechtliche Genehmigung zum Setzen einer dritten Liegeplatzboje zum 1.1.2018 beantragt. Nach mehreren mündlichen Gesprächen mit den jeweiligen Sachbearbeitern wurde der Antrag des SSC mit schriftlichem Bescheid vom 21.11.2017 abgelehnt. Das Landratsamt verweist bei seiner Ablehnung  hierzu auf § 3 S. 1 der nach Art. 60 Abs. 1 BayNatSchG übergeleiteten Anordnung „Schutz des Schliersees und seiner Umgebung”, wonach innerhalb des geschützten Gebietes «keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen, die geeignet sind, das Landschaftsbild oder die Natur zu beeinträchtigen. Das Anbringen einer Boje in dem beantragten Bereich beeinträchtige aber die Natur und das Landschaftsbild und sei daher nicht mit dem Schutzzweck dieser Landschaftsschutzverordnung vereinbar

  • Aus unserer Sicht fällt der vorgesehene konkrete Standort der dritten (!!) Liegeplatzboje (zwischen den schon seit Jahrzehnten bestehenden 2 Bojenliegeplätzen) nicht in diesen Schutzbereich und ist auch nicht geeignet, das Landschaftsbild oder die Natur zu beeinträchtigen.
  • Aus unserer Sicht ist die fragliche Stelle der dritten Boje von Land aus nicht einsehbar, da öffentlich begehbare Flächen aufgrund Bebauung oder Pflanzenbewuchs keine Einsicht indiesem Bereich zu lassen, also kann das Landschaftsbild objektiv nicht beeinträchtigt werden, zumal die dritte (mittige) Boje immer von den unstrittigen anderen beiden Bojen verdeckt wird.
  • Weir meinen, eine Beeinträchtigung der Natur durch diese beantragte 3. Segelboje ist ebenfalls auszuschließen. Eine solche wird im Bescheid noch nicht einmal explizit in diesem Bereich des Sees dargelegt. Schützenswerte Wasserpflanzen treten an dieser Stelle nicht auf, Verlandungszonen gibt es am Nordufer der Halbinsel Freudenberg nicht.
  • Durch die Genehmigung der beantragten dritten Boje in der Mitte der bereits bestehenden, bestandsgeschützten beiden anderen Segelbojen, wird auch kein Präzedenzfall geschaffen.
  • Für den SSC stellt die Verweigerung der Genehmigung dieser 3. Boje, nachdem sie ja vor ca. 15 Jahren schon bestand und nur vorübergehend aufgelassen wurde,  wegen der mittlerweile wieder gestiegenen Nachfrage eine erhebliche Belastung dar, weil wir unseren Vereinszwecken sonst nicht mehr bedarfsgerecht nachkommen können.
  • Schließlich und endlich ist auch das Betreten/Befahren können von Seen, ebenso wie der sonstigen freien Landschaft, in Bayern gemäß Art. 141 Abs. 3 S. 1 BV verfassungsrechtlich garantiert.

Mit dieser Begründung (hier nur ein Auszug!) hat der SSC am 21.12.2017 Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht in München erhoben, mit dem Antrag

  1. den Bescheid aufzuheben
  2. das beklagte Landratsamt MB zu verpflichten, die Genehmigung zu erteilen.