Aktueller Status – Sport & Corona ab 14.04.21

Da wir im Landkreis Miesbach bei der 7-Tages-Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen liegen, greift ab Mittwoch, 14. April, die sogenannte Notbremse der Bayerischen Staatsregierung.

Das heißt im Sport konkret:
Sport ist draußen nur noch kontaktfrei mit dem eigenen Hausstand oder mit maximal einer weiteren Person erlaubt. Das Training mit maximal 20 Kindern unter 14 Jahren ist damit nicht mehr erlaubt.

Outdoor-Vereinsanlagen dürfen aufbleiben. Das Anliefern der Boote für den Segelbetrieb ist daher ungehindert mit einer weiteren Person möglich.

Bitte denken Sie an den Mindestabstand von 1,50 m; oder wo dies nicht gewährleistet ist, kann man auf den MNS nicht verzichten!

Umfangreich Corona-Maßnahmen ab 2.11.20

Aufgrund der dramatischen Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Beschlüsse, die auch tiefgreifende Auswirkungen auf den organisierten Sport in Bayern haben, gelten bayernweit ab Montag, den 02.11. .
 
So wurden in der Ministerratssitzung folgende Maßnahmen beschlossen, die den organisierten Sport betreffen:

  • Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist zunächst bis Ende November einzustellen.
  • Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports zu schließen.
  • Vereinseigene Fitnessstudios sind zu schließen.
  • Vereinsgaststätten sind von der Schließung der Gastronomie ebenfalls betroffen, Verpflegung darf lediglich zur Mitnahme bzw. als Lieferservice angeboten werden.
  • Versammlungen und Sitzungen im Verein sind im Präsenzformat untersagt.

Das heißt: das Vereionsgelände bleibt bis zur Wiedereröffnung im Jahr 2021 geschlossen! Lediglich der Abtransport der noch auf dem Gelände befindlichen Boote ist erlaubt!

Ab 8. Juni Lockerung bei Coronavorschriften

Ab 8. Juni 2020 wird das Vereinsleben im Segelsport wieder in vollem Umfang möglich sein, so lange einige grundsätzliche Regeln beachtet werden. Dies ergibt sich aus den Entscheidungen der Bayerischen Staatsregierung. Seit 29.5.2020 abends liegt auch das Corona-Pandemie-Rahmenhygienekonzept-Sport vor, das wir auf unsere Homepage hinterlegen und das Konkretisierungen und Verpflichtungen für die Vereine und deren Verantwortliche enthält.
Auch nach dem 8. Juni bleiben folgende grundsätzliche Regelungen in Kraft, die sich aus den geltenden Verordnungen der Bayerischen Staatsregierung für den Betrieb von Vereinen und das Durchführen von Trainings und Wettkämpfen ergeben:

  • Unter Beibehalten von Abstandsgebot (1,5m ), Kontaktbeschränkung (Haushaltszugehörigkeit und/oder direkte Verwandtschaft) und maximaler Veranstaltungs-Größe (innen 50, außen 100 Teilnehmer) sind nun möglich:
    • Die vollumfängliche Nutzung der Vereinsgrundstücke
    • Der Trainingsbetrieb mit bis zu 20 Personen im Freien
    • Wettkämpfe sind – soweit kontaktlos – zulässig
    • Teamkonstellationen für Regatta, Trainingsbetrieb, Wettfahrt- und Schiedsgerichtskommissionen werden durch die Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen reguliert
  • Die Gastronomie in den Vereinen muss den Vorschriften der Gastronomie-Verordnung im Innen – und Außenbereich genügen
  • Die Nutzung von Übernachtungsmöglichkeiten (auch auf Booten!) richtet sich nach der Verordnung über die Beherbergungsbetriebe (Nasszelle inkl. Toilette vorhanden)

Trotz dieser Erleichterungen müssen wir weiterhin höchste Vorsicht walten lassen, um verantwortungsvoll miteinander umzugehen und die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Daher sollten wir eine Übereinstimmung erzielen, wie wir mit Regatten umgehen.
In der Woche nach Pfingsten wird der Bayerische Seglerverband an Empfehlungen für das Durchführen von Wettfahrten (also für Ausschreibungen und Segelanweisungen) arbeiten.

Das Wichtigste ist: Wir können wieder aufs Wasser und unseren Sport ausüben. Dennoch müssen wir weiter mit den Beschränkungen leben, die die Pandemie mit sich bringt. Jetzt gilt es, den Clubbetrieb und das Clubleben unter diesen Vorzeichen mit neuem Leben zu erfüllen. Der Bayerische Seglerverband wird Sie weiterhin nach Kräften unterstützen, dass die Vereine kreative und funktionierende Lösungen finden.

Mit den besten Grüßen und: schöne Pfingsttage

Ihr Vorstände des Bayerischen Seglerverband e.V.
Dietmar Reeh

Tel: 08151-447936
Mobil: 0171-2249515
Mail: reeh@bayernsail.de

Bayerischer Seglerverband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München
Tel: 089 15702366
Fax: 089 1571724
Mail: bsv@bayernsail.de

Vorstand: Dietmar Reeh Vorsitzender, Siegfried Merk, Timo Haß Eingetragen beim Amtsgericht München unter VR 8437
Diese Mail begründet keine Verpflichtung des Bayerischen Seglerverbandes e. V., es sei denn, dies wäre schriftlich mit dem Empfänger vereinbart
Mehr Informationen über uns:
www.bayernsail.de

Corona-Etikette unbedingt einhalten!

Corona-Etikette am Schlierseer Segelclub – Stand 09.05.2020

  • Der Besuch des Vereinsgeländes ist ausnahmslos für Personen untersagt, die Symptome einer Grippe- oder Erkältungskrankheit haben bzw. wenn entsprechende Krankheiten/Symptome im Haushalt oder nahem persönlichen Umfeld vorliegen.
  • Segeln ist nur für Einzelpersonen oder mit Personen der Hausgemeinschaften zuzüglich einer Person gestattet.
  • Das Abstandsgebot gegenüber Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist einzuhalten!
  • keine Gruppenbildung; Trainingsgruppen sind auf max. fünf Personen beschränkt
  • Die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Hände waschen/desinfizieren) sind ausnahmslos einzuhalten.
  • Auch im Außenbereich sind MN Masken verpflichtend überall dort, wo der Abstand von mehr als 1,5 Meter vermutlich nicht eingehalten werden kann – z.B. Steganlagen, Bootsliegeplätze. Zwischen den Boots-Liegeplätzen ist ein Abstand von mind. 2 m einzuhalten.
  • Das Club-/Vereinsgelände darf nur betreten werden, um zum Schiff zu gelangen, es für die Sportausübung vorzubereiten und notwendige Ausrüstung zum Schiff zu bringen; das Verweilen in der Sportstätte ist auf die Dauer der Sportausübung beschränkt.
  • Lagerräume für Segel und Ausrüstung dürfen betreten/genutzt werden, um Ausrüstung und Getränke zu entnehmen und zurückzustellen. Ansonsten ist die Clubhütte gesperrt.
  • Die WC-Anlagen im Clubhaus sind geöffnet.
  • Stegbenutzung: MN-Maskenpflicht wenn sich mehrere Personen dort befinden.
  • Vorrang für Personen auf anlandenden Schiffen, die den Steg in Richtung Ufer verlassen; entgegenkommende Personen müssen am Ufer unter Wahrung der Abstandsregeln warten.
  • Der Badebetrieb und Sonnenbadebetrieb ist bis auf Widerruf derzeit leider
    nicht möglich!
  • Dieses Schreiben ergänzt die Geländeordnung vom 14.01.2016 bis zu seinem Widerruf.

Alles verboten, aber…

Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020

Teil 4
Sport, Spiel, Freizeit

§ 9 Sport: Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt.
Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

  1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen,
  2. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsgebot + Maskenpflicht),
  3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen,
  4. kontaktfreie Durchführung,
  5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,
  6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
  7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
  8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
  9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
  10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  11. keine Zuschauer.

Der Betrieb zu Trainingszwecken der Berufssportlerinnen und Berufssportler und von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bis 11 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden. 2Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erfolgen.

Segeln muss wieder möglich sein!

Eine Initiative des Deutschen Seglerverbands

Liebe Vereinsvertreterinnen und -vertreter,

die Corona-Pandemie bestimmt zurzeit in außergewöhnlicher Weise jeden Tag unser Leben. Auch für das Segeln gelten spezielle Vorschriften. Diese sind sie zum Teil von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und ständigen Änderungen unterworfen. So hatte zum Beispiel die Wasserschutzpolizei Berlin am 3. April 2020 Richtlinien für den Wassersport veröffentlicht, nach denen für uns Seglerinnen uns Segler vieles möglich gewesen war, was wir uns zu dieser Jahreszeit wünschen. Leider wurden diese Erlaubnisse schon nach drei Tagen vom Berliner Senat wieder zurückgenommen.

Um für das Segeln bundesweit vernünftige Regelungen zu erreichen, hat der Deutsche Segler-Verband (DSV) über das Forum Wassersport des Deutschen Olympischen Sportbundes eine entsprechende Initiative gestartet. Wir haben gegenüber der Innenministerkonferenz und den zuständigen Staatssekretären im Bundesministerium des Innern und des Bundesministeriums für Verkehr vorgetragen, was jetzt für unsere Mitglieder möglich sein kann und auch möglich sein muss.

Freizeitsegeln
Wir fordern, dass das Segeln, wenn es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person (ohne jede sonstige Gruppenbildung) ausgeübt wird, unter den Begriff „Individualsport“ subsumiert wird. Damit fällt das Segeln, wie andere Wassersportarten auch, unter den Ausnahmetatbestand der Rechtsvorschriften zum Verhalten während der Corona-Krise. Dann ist Segeln als Aktivität an der frischen Luft mit vorstehenden Einschränkungen zulässig.

Arbeiten im Winterlager
Wir setzen uns dafür ein, dass alle vorbereitenden Arbeiten am Boot und insbesondere das Slippen und Kranen der Boote auch in unseren Vereinen erlaubt wird. Natürlich alles stets mit den Maßgaben, dass es dabei zu keiner Gruppenbildung kommen darf und dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Vereine und Hafenanlagen müssen dazu geöffnet werden. Eine Antwort der Bundesbehörden steht zum jetzigen Zeitpunkt leider noch aus. Sobald wir etwas Neues erfahren, lesen Sie es auf unserer Webseite www.dsv.org.

Trainingsbetrieb/Leistungssport
Darüber hinaus fordern wir, dass der Trainingsbetrieb für Leistungssportlerinnen und -sportler sukzessive auch über die bis jetzt getroffenen Vereinbarungen für Olympiastützpunkte hinaus erlaubt wird. Vorstellbar ist folgendes Szenario: As ersten Schritt schlagen wir vor, das Wassertraining in Kleingruppen mit bis zu drei Booten und maximal fünf Personen inklusive Trainer zu gestatten. Vor- und Nachbesprechungen sind im Nachgang online von zu Hause durchzuführen. Die Sanitärbereiche bleiben noch geschlossen. Wenn mehr als eine Gruppe von dem Vereinsgelände aus trainiert, sind die Anfangs- und Endzeiten des Trainings so zu legen, dass die verschiedenen Trainingsgruppen keine Kontaktzeiten haben – weder beim Auf-/Abbauen der Boote, noch auf der Rampe oder auf dem Vereinsgelände. Auf dem Wasser sind die Trainingsareale verschiedener Trainingsgruppen mit ausreichend Abstand zu wählen. Wenn vorhanden können Onboard-Kameras während des Trainings und im Nachgang für die Besprechungen eingesetzt werden.

Wir hoffen, dass alles möglichst schnell wieder anlaufen kann. Müssen aber auch dabei darauf verweisen, dass in den einzelnen Bundesländern und durch Allgemeinverfügungen der Gemeinden unterschiedliche Voraussetzungen gelten, auf die wir als Ihr Spitzenverband nur begrenzt Einfluss nehmen können.

Ihre Mona Küppers
für das Präsidium des DSV

Kontakt
Deutscher Segler-Verband e. V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Tel.: 040 63 20 09 11
mitglieder
@dsv.org
www.dsv.org

Derzeit Segelsport ausgeschlossen!

Alle, zunächst bis 19.4.2020, ausgeschlossenen Aktivitäten für unseren Segelsport bleiben leider weiterhin aufrecht erhalten:
Das SSC-Gelände und die Hütte müssen versperrt bleiben, auch der private Schiffstransport zum SSC-Gelände bleibt weiterhin untersagt!
Alle bisher angekündigten Termine (Auswintern, Ansegeln, Jugendtraining, Clubmeisterschaft und Blaues Band vom Schliersee müssen entfallen, bzw. werden auf einen späteren Termin verschoben!

Die Hoffnung bleibt, dass klärende “ordnungsrechtliche Auslegungsregelungen” in den kommenden Wochen erfolgen werden. Wir werden Sie an dieser Stelle umgehend darüber informieren!

Betreten verboten vor dem 19. April

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vorstände unserer Mitgliedsvereine,

gerade erhalten wir die ab heute wirksame Rechtsverordnung der Bayerischen Staatsregierung, die unmissverständlich ist. (Download Verordnung als PDF).

Durch § 2 Satz 1 der Rechtsverordnung ist geregelt: “Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens sondern der Freizeitgestaltung dienen.“ Damit ist der Betrieb und die Nutzung aller bayerischen Häfen, das betrifft auch Werften, Bootsvermietungen, Schulungsbetriebe mit Sportgeräten etc., generell untersagt. Untersagt ist auch der Transport von Sportgeräten zu Hafenanlagen. Ausnahmen gibt es nur bei Ausübung eines Gewerbes.

Durch diese Rechtsverordnung können theoretisch lediglich unorganisierte Wassersportler über einen öffentlichen oder privaten Zugang an und in das Wasser. Diese müssen und sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass zum einen die Gewässer überwiegend unbeaufsichtigt sind und im Falle eines Unfalls anderweitig benötigte Ressourcen unnötig gebunden werden.

Leider kann durch diese Regelung unser Segelsport vorläufig bis 19. April nicht ausgeübt werden. Wir bitten Sie sehr, dass Sie in Ihren Vereinen für die Durchsetzung der Rechtsverordnung sorgen. Es geht bei Bekämpfung des Coronavirus schließlich um das Allgemeinwohl in Bayern.

Mit den besten Grüßen

Ihre Vorstandsmitglieder
Bayerischer Seglerverband e.V.

Änderungen im Vereinsrecht

DSV Mitteilungen an die Vereine 

Der Bundestag hat am Mittwoch einstimmig einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie angenommen. Das Gesetz enthält weitreichende Veränderung des Vereinsrechts.

Eine Zusammenfassung können Sie hier lesen.

Kontakt
Deutscher Segler-Verband e. V.
Christiane Perlewitz
Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg, Tel.: 040 63 20 09 11
christiane.perlewitz@dsv.org 
www.dsv.org

DSV-Mitteilungen v. 25.3.20

Sehr geehrte Damen und Herren, Vereins-Vorsitzende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
das Coronavirus stellt die Gesellschaft aktuell vor große Herausforderungen und macht auch vor dem organisierten Sport nicht Halt. Zusammenkünfte bei Ihnen im Verein und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Sie überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen. Demnach ist Sport in der Gruppe aktuell grundsätzlich nicht zulässig, nur gemeinsam mit der Familie oder Mitgliedern der Hausgemeinschaften. Unser Partner die ARAG-Sportversicherung begleitet Sie, die Sportvereine, in dieser herausfordernden Zeit.
 
Sportversicherung mit der ARAG in Zeiten der Krise
 
Der zwischen dem BLSV und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Vereine bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme und ist für die Mitgliedsorganisationen des Verbandes Bestandteil des Beitrags. Die ARAG steht zu Zeiten der Corona-Krise unter anderem mit einer Absicherung bei sozialem Engagement der Vereine, bei der digitalen Organisation des Vereinsbetriebes und auch bei der Ausübung des individuellen Sportbetriebs als Partner zur Seite.
 
Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitgliedern Übungsvideos – z.B. als Streaming – zur Verfügung, um gezielt den Sportbetrieb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.
 
Einzelunternehmungen von Mitgliedern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Vereinstrainer in der ausgeübten Sparte individuell angeordnet sind, fallen auch weiterhin unter den Versicherungsschutz. Hierzu zählen z.B. die Vorbereitung auf eine Veranstaltung, z.B. Marathon, sowie das individuelle Sportprogramm von Leistungssportlern.
 
Ausführlichere Informationen zu den aktuellen Leistungen in der Corona-Krise der ARAG und die Kontaktdaten der ARAG-Mitarbeiter finden Sie auf der Homepage des BLSV in den ständig aktualisierten FAQs. Hier der Link zu den FAQs auf der neuen BLSV-Infoseite: www.blsv.de/coronavirus
 
Meldesystem per Online-Abfrage für Sportvereine
 
Letzte Woche haben wir Sie über das digitale Meldesystem informiert. Viele Meldungen von Vereinen haben uns seitdem schon erreicht. Vielen Dank für Ihr Engagement. Sollten Sie noch keine Meldung gemacht haben, können Sie uns Ihre Informationen der zu erwartenden finanziellen Schäden bis 19.04.2020 über unser digitales Meldesystem schicken. Hier für Sie noch mal der Link zur Online-Abfrage:
 
https://forms.gle/x81T4UvhDmuzgUeJ6
 
Die Daten über finanzielle Einbußen, die aufgrund der Corona Krise zu erwarten sind, können Sie unter Angabe ihrer BLSV-Vereinsnummer dem BLSV melden. Hierunter fallen unter anderem
Schäden im Bereich des Liga-, Sport- und Trainingsbetriebs, der Übungsleiter, Betreuer und Trainer sowie fehlende Einnahmen aus dem laufenden Betrieb sowie durch Miete und Verpachtung (z.B. verpachtete Sporthallen).
 
Gespräche mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration
 
Die Daten aus dem Meldesystem dienen als Grundlage um den massiven Schaden für den organisierten Sport in Bayern abzuschätzen. Mit Innenminister Joachim Herrmann sind wir in enger Abstimmung und sprechen über finanzielle Maßnahmen, um Vereinen und Sportfachverbänden in Bayern bestmöglich vor Schäden zu schützen. Ziel ist es ein Unterstützungsprogramm für die Mitglieder des BLSV mit finanziellen Hilfen des Freistaats Bayern zu entwerfen. In der Hoffnung schnellstmöglich eine Lösung zu finden, werden wir sie über den weiteren Verlauf der Gespräche informieren. 
 
Aktuelle Informationen und Maßnahmen zur Corona Krise werden ferner von uns auf unserer Homepage unter www.blsv.de, in seinen sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände zur Verfügung gestellt.
 
Darüber hinaus steht das unser Service-Center zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Mailadresse service@blsv.de sowie unter der Tel. +49 89 157 02 400 für Rückfragen zur Verfügung.
 
Sport ist die schönste Nebensache der Welt und im Verein am schönsten! Bitte bleiben Sie gesund!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr
BLSV Service-Center
Geschäftsfeld Vertrieb
 
Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Bayerische Sportjugend im BLSV e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
 
+49 89 15702 400
service@blsv.de