Umfangreich Corona-Maßnahmen ab 2.11.20

Aufgrund der dramatischen Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Beschlüsse, die auch tiefgreifende Auswirkungen auf den organisierten Sport in Bayern haben, gelten bayernweit ab Montag, den 02.11. .
 
So wurden in der Ministerratssitzung folgende Maßnahmen beschlossen, die den organisierten Sport betreffen:

  • Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist zunächst bis Ende November einzustellen.
  • Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports zu schließen.
  • Vereinseigene Fitnessstudios sind zu schließen.
  • Vereinsgaststätten sind von der Schließung der Gastronomie ebenfalls betroffen, Verpflegung darf lediglich zur Mitnahme bzw. als Lieferservice angeboten werden.
  • Versammlungen und Sitzungen im Verein sind im Präsenzformat untersagt.

Das heißt: das Vereionsgelände bleibt bis zur Wiedereröffnung im Jahr 2021 geschlossen! Lediglich der Abtransport der noch auf dem Gelände befindlichen Boote ist erlaubt!