Corona-Etikette am Schlierseer Segelclub – Stand 09.05.2020
- Der Besuch des Vereinsgeländes ist ausnahmslos für Personen untersagt, die Symptome einer Grippe- oder Erkältungskrankheit haben bzw. wenn entsprechende Krankheiten/Symptome im Haushalt oder nahem persönlichen Umfeld vorliegen.
- Segeln ist nur für Einzelpersonen oder mit Personen der Hausgemeinschaften zuzüglich einer Person gestattet.
- Das Abstandsgebot gegenüber Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist einzuhalten!
- keine Gruppenbildung; Trainingsgruppen sind auf max. fünf Personen beschränkt
- Die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Hände waschen/desinfizieren) sind ausnahmslos einzuhalten.
- Auch im Außenbereich sind MN Masken verpflichtend überall dort, wo der Abstand von mehr als 1,5 Meter vermutlich nicht eingehalten werden kann – z.B. Steganlagen, Bootsliegeplätze. Zwischen den Boots-Liegeplätzen ist ein Abstand von mind. 2 m einzuhalten.
- Das Club-/Vereinsgelände darf nur betreten werden, um zum Schiff zu gelangen, es für die Sportausübung vorzubereiten und notwendige Ausrüstung zum Schiff zu bringen; das Verweilen in der Sportstätte ist auf die Dauer der Sportausübung beschränkt.
- Lagerräume für Segel und Ausrüstung dürfen betreten/genutzt werden, um Ausrüstung und Getränke zu entnehmen und zurückzustellen. Ansonsten ist die Clubhütte gesperrt.
- Die WC-Anlagen im Clubhaus sind geöffnet.
- Stegbenutzung: MN-Maskenpflicht wenn sich mehrere Personen dort befinden.
- Vorrang für Personen auf anlandenden Schiffen, die den Steg in Richtung Ufer verlassen; entgegenkommende Personen müssen am Ufer unter Wahrung der Abstandsregeln warten.
- Der Badebetrieb und Sonnenbadebetrieb ist bis auf Widerruf derzeit leider
nicht möglich! - Dieses Schreiben ergänzt die Geländeordnung vom 14.01.2016 bis zu seinem Widerruf.