Zur Hauptversammlung des SSC am 17.07.21 wurden 2 Anträge zur Abstimmung gestellt, die hier als Auszug aus dem Sitzungsprotokoll wiedergegeben werden:
1. Antrag:
Der Antrag wurde bereits in der Ausschusssitzung vom 02.10.2020 vorgelegt und jetzt der HV zum Beschluss vorgelegt:
“Für Vollmitglieder, nach dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gilt ab 01.01.2021 die Gebühr für Familienmitglieder (= 50 %)”
Begründung: Um die Mitgliedschaft auch bei den jungen Erwachsenen zu fördern, bezuschusst der SSC in der Zeit der beruflichen oder fortführenden (hoch-) schulischen Ausbildung den Jahresbeitrag bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
Beschluss: Zustimmung einstimmig
2. Antrag:
Der Antrag wurde von Hanno Hütz eingereicht:
“Die Versammlung spricht sich für die Anschaffung eines weiteren Begleitboots für die Jugendausbildung aus.”
Begründung: Da die Ausbildung im Kinder- und Jugendbereich stark zugenommen hat und die Absicherung der segelnden Jugendlichen ab einer Gruppengröße von ca. 5 Teilnehmern in zudem unterschiedlichen Bootsklassen (Opti + Laser) nicht mehr verantwortbar erscheint, ist ein zweites Sicherungsboot unerlässlich. Alternativ wäre sonst nur die Beschränkung der Trainingsgruppen.
Hierzu entwickelte sich eine umfassende Diskussion über den Antrag mit folgenden Gedanken:
o Gruppenaufteilung jeweils 3 Stunden vorm. und 3 Std. nachm.
o Trennung von Anfängern und Fortgeschrittenen.
o Evtl. Leih-E-Boote nutzen.
o Wer sitzt im Begleitboot?
o Qualifikation des Trainers um Gruppen zusammenzuhalten.
o Jugendarbeit ausbauen -> mehr Boote durch Trainingsteilnehmer anschaffen lassen.
o Eltern müssen aktiv mithelfen.
o Ein Anwesender könnte sich vorstellen die Batterienwartung zu übernehmen, um den Bootswart zu entlasten.
o Nach Kassenbericht ist genug Geld vorhanden, um weitere Segelboote und ein Begleitboot anzuschaffen.
Abstimmung: Dafür 21 Ja-Stimmen; 2 Nein-Stimmen 8 Enthaltungen
Beschluss: Der Antrag ist angenommen!