Die vorgeschlagene Änderung des § 12 der Vereinssatzung wurde nach reiflicher Abwägung aller Vor- und Nachteile mit der erforderlichen 3/4-Mehrheit beschlossen!
82 % der anwesenden Mitglieder stimmten für folgende Formulierung: «Der Satz im § 12 der Satzung vom 10.08.2012, „Eine Stimmrechtsübertragung von maximal einem Vollmitglied auf ein anderes Vollmitglied oder auf ein Ehrenmitglied ist zulässig.“, ist -vorbehaltlich einer positiven rechtlichen Überprüfung- ersatzlos zu streichen.»
Damit es, wenn dies notariell bestätigt wird, künftig keine Stimmenübertragung bei den Versammlungen mehr geben.