Am Dienstag 12.01. traf sich der Erweiterte Vorstand zu seiner ersten Ausschusssitzung im neuen Jahr im Terofal in Schliersee. Die Tagesordnung war voll gepackt, so dass man für die Sitzung gut 3 Stunden brauchte, um alles unter Dach und Fach zu bekommen. Hier einige Inhalte:
- Es lagen 4 Aufnahmeanträge für 2016 vor (2 Erwachsene und 2 Kinder), die einstimmig positiv beschlossen wurden.
- Für den zukünftigen Umgang mit den Surfbrettern auf dem SSC-Gelände wurde folgendes beschlossen, bzw. wird in der HV zur Abstimmung vorgelegt (Gebühren):
– Surfbretter dürfen in keinem Fall auf dem Boden gelagert werden (auch nicht hinter dem Laser-Regal!)
– Wenn Platz im Regal von Optis nicht beansprucht wird, kann die jeweils obere Regalreihe von Surfbrettern belegt werden; Voraussetzung, die Bretter haben einen maximalen seitlichen Überstand von 0,5 m
– Gebühren: Belegung 1 Regalfach wird mit 50.- € bewertet. (Vorlage zur Abstimmung in der Hauptversammlung)
– Ein „SSC-Spaßbrett“ wird für den Kinder-Badebetrieb angeboten. Der Platz ist am „Fischer-Zaun“ unter der Weide, hinter der Sitzgruppe. Der Geländewart schaut sich nach Halterungsvorrichtung um.
– Die Surfbretter ohne Eigentümer werden entsorgt. - Sachstandsbericht von W. Gaster und H. Hütz zur Hüttenerweiterung:
– nach eingehenden Gesprächen mit dem beratenden Architekten der Gemeinde Schliersee wurde klar, dass für einen Bauantrag zur Erweiterung unserer Hütte, eine textliche Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 24 „Perfallstraße/Kurweg“ notwendig wird. Zielsetzung ist die Erweiterung der zu beanspruchenden Nutzfläche von derzeit 25 qm auf unseren wahren Bedarf. Gleichzeitig muss der Kanal- und Wasseranschluss auch nach Bebauungsplan zulässig sein.
– die angedachte freistehende Zimmermannskonstruktion auf dem ursprünglichen Zeltplatz wird nicht weiter verfolgt.
– Planungsgrundlage ist der von W. Gaster am 16.9.2004 eingereichter Antrag zur baurechtlichen Genehmigung einer Hüttenerweiterung; abgelehnt durch Bescheid vom 14.03.2005, der Gemeinde Schliersee.
– H. Hütz und W. Gaster werden beauftragt die notwendigen Schritte bei den Behörden zu veranlassen, um den Bebauungsplan ändern zu lassen.
– Berichterstattung bei der Hauptversammlung. - Der Entwurf einer neuen Gebührenordnung wurde vorgelegt. Es fiel ein einstimmiger Beschluss diesen Entwurf der Hauptversammlung als Änderungsantrag vorzulegen.
- Die neue Geländeordnung wurde endgültig verabschiedet.