Antrag zur Änderung der Gebührenordnung zum 01.04.2016
a) Antrag des Erweiterten Vorstands des SSC vom 12.01.2016: Die Gebührenordnung vom 10.08.2012 wird aufgehoben und durch die Gebührenordnung vom 12.01.2016 ersetzt.
b) Begründung:
- Die Aufnahmegebühren bleiben mit einer Ausnahme unverändert: Der Begriff „Fördermitglied Lebenspartner“ wird ersatzlos aus der Gebührenordnung gestrichen. Er ist kein Bestandteil der Satzung.
- Die Mitgliedsgebühren bleiben unverändert. Der Begriff „Fördermitglied Lebenspartner“ wird ersatzlos gestrichen. (siehe oben)
- Die Liegeplatzgebühren für Einhand- und Zweimannboote auf dem Platz bleiben unverändert. Ebenso der Gastbootsliegeplatz.
- Der Bootsliegeplatz-Regal für Optis und jetzt grundsätzlich auch für Surfbretter wird von 30.- auf 50.- € /Saison und Regalfach angehoben.
Grund: Es geht bei der Gebühr nicht allein um die beanspruchte Liegeplatzfläche für das Boot, sondern auch um den Nutzungsanspruch an der gesamten Infrastruktur. - Die Standplatzgebühr für Anhänger bleibt in gleicher Höhe.
- Der Bootsliegeplatz „Boje“ wird als ganzer Betrag ausgewiesen, in dem die Nutzungsgebühr der Seenverwaltung enthalten ist. Er wird mit 330.- € / Saison festgesetzt.