Neuer Sportbootführerschein

DSV-PRESSEINFORMATION

Er passt in jede Geldbörse
Der neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat kommt zum 1. Januar 2018

Hamburg, 1. Dezember 2017. Zum 1. Januar 2018 löst der neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat die bisherigen Führerscheindokumente „SBF-Binnen“ und „SBF-See“ ab.
Bereits seit Anfang Mai 2017 ist die neue Sportbootführerscheinverordnung in Kraft. Sie ersetzt die bis dahin geltenden zwei Sportbootführerscheinverordnungen „SBF-Binnen“ und „SBF-See“. Pünktlich zum Jahreswechsel werden auch die Dokumente für diese beiden Geltungsbereiche vereint und umgestellt auf das sogenannte ID1-Kartenformat nach ISO-Norm 7810. Auf dem neuen Kartenführerschein werden die jeweiligen Geltungsbereiche „Binnenschifffahrtsstraßen“ und/oder „Seeschifffahrtsstraßen“ sowie die Antriebsarten „Antriebsmaschine“ und/oder „Segel“ dokumentiert.

Das neue Dokument passt nicht nur in jede Geldbörse, sondern ist auch im Vergleich zu den bisherigen Sportbootführerscheinen wasserfester und fälschungssicherer.
Die Ausstellung erfolgt ab Januar 2018 in den Geschäftsstellen der beiden beliehenen Verbände, Deutscher Segler-Verband (DSV) und Deutscher Motoryachtverband (DMYV). Alle bisher erteilten Sportbootführerscheine bleiben weiterhin gültig. Ein Umtausch der „alten“ Dokumente gegen den neuen Kartenführerschein ist gegen Entgelt möglich.

Zum Hintergrund: Die wichtigsten Änderungen der neuen Sportbootführerscheinverordnung:
• Die Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen können bei allen Prüfungsausschüssen des Deutschen Segler-Verbands und auch im Ausland abgelegt werden.
• Alle Theorie- und Praxisprüfungen können zu verschiedenen Zeitpunkten und an verschiedenen Orten abgelegt werden.
• Die Sperrfrist von vier Wochen für die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen entfällt; die Prüfungen können jedoch nicht an demselben Tag wiederholt werden.
• Für das fahrerlaubnisfreie Führen von Sportbooten besteht keine Altersgrenze mehr.
• Sowohl die Besitzer der alten Sportbootführerscheine als auch die des neuen Führerscheins dürfen künftig auf Binnenschifffahrtsstraßen Sportboote von weniger als 20 Meter Länge führen. Einzige Ausnahme: Auf dem Rhein dürfen Sportboote von weniger als 15 Meter Länge geführt werden.
• Das ärztliche Zeugnis wurde vereinfacht.
• Die Gebühren schließen die Reisekosten der Prüfer sowie etwaige Raumkosten ein.
Inhaltlich verändert sich die Prüfung nur unwesentlich. Die Fragebogen werden entsprechend den neuen Begrifflichkeiten und wenigen rechtlichen Änderungen angepasst. Die Aufgaben der praktischen Prüfungen ändern sich nicht.
Der DSV ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Prüfung und Erteilung von Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen beliehen und hat den Gesetzgeber bei der Erstellung der neuen Sportbootführerscheinverordnung fachlich beraten.

Pressekontakt
Deutscher Segler-Verband e. V.
Christiane Perlewitz
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