… aus der Ausschusssitzung

Am 28.07.2018 traf sich der SSC-Ausschuss, um anstehende Fragen gemeinsam zu erörtern:

  1. Zu Beginn der Sitzung wurde die Neuaufnahme von den beiden Jugendmitgliedern Kate und Sam Kerksiek beschlossen, die sich bereits im vergangenen Frühsommer an den Trainingseinheiten für die Jugendlichen beteiligt und diese erfolgreich mit dem Bestehen des Jüngstensegelscheins beschlossen haben.
    Herzliche Gratulation und herzliches Willkommen!
  2. Erneut wurde nochmals der Streit um die verweigerte Zulassung einer dritten Liegeplatzboje gesprochen:
  • der Bojenstreit wurde nicht gewonnen (aber auch nicht verloren), da die Klage im Rahmen der mündl. Verhandlung wegen Aussichtslosigkeit auf Erfolg von uns zurückgezogen wurde;
  • Hinweis auf die sachlich fragwürdigen Inhalte des Gerichtsprotokolls: „Ortseinsicht“ der Beklagtenpartei am 11.06.2018, bei dem „Blesshühner ins Schilf flohen“, man „einen Haubentaucher gesichtet habe und ein Zilpzalp zu hören gewesen sei“.
  • Auf Grund der „naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative der Unteren Naturschutzbehörde“ (= was die sagen stimmt immer!) stellte der Richter fest, dass die Klage ohne Aussicht auf Erfolg bleiben werde.
  • Kosten: Summa summarum hat uns die „Gaudi“ 1.240,84 € gekostet inkl. der entstandenen Fahrtkosten.

3. Es wurde der unbefriedigende bauliche Zustand im Sanitärbereich der Hütte besprochen. U.a. hat sich die Kloschüssel in der ersten Toilette abgesenkt. Festgehalten wurde, dass sich nach Saisonende (Absegeln) eine Trockenbaufirma ein fachliches Angebot zur Reparatur machen solle, das in der Hauptversammlung 03.2019 vorgestellt und bis Saisonbeginn 2019 umgesetzt werden muss.

Wiederholt gab es Ärger mit unerlaubten Badegästen am SSC-Gelände:
Vor allem vollkommen unbeaufsichtigte Kinder (!) aus der Nachbarschaft, die nicht Mitglied im SSC sind, haben an der Slipanlage zu gefährlichen Situationen beim Anlegen unserer Segler beigetragen. Daher wurden folgende Sofortmaßnahmen beschlossen:

  1. Der Zugang vom benachbarten Fischergrundstück wird wieder verschlossen.
  2. Die Türe von der Straßenseite wird mit einem Knauf (statt Türklinke) versehen und kann nur noch mit dem SSC-Schlüssel geöffnet werden, auch wenn sie unverschlossen ist (Erwachsene können in diesem Fall über den Zaun die Klinke auf der Innenseite betätigen).

Wir bitten daher künftig den Schlüssel nicht zu vergessen. SSC-Mitglieder, die keinen Schlüssel besitzen, können diesen bei Kurt (Jiptner) oder Hanno (Hütz) gegen eine Pfandgebühr von 5.- € ausleihen.