Segeln muss wieder möglich sein!

Eine Initiative des Deutschen Seglerverbands

Liebe Vereinsvertreterinnen und -vertreter,

die Corona-Pandemie bestimmt zurzeit in außergewöhnlicher Weise jeden Tag unser Leben. Auch für das Segeln gelten spezielle Vorschriften. Diese sind sie zum Teil von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und ständigen Änderungen unterworfen. So hatte zum Beispiel die Wasserschutzpolizei Berlin am 3. April 2020 Richtlinien für den Wassersport veröffentlicht, nach denen für uns Seglerinnen uns Segler vieles möglich gewesen war, was wir uns zu dieser Jahreszeit wünschen. Leider wurden diese Erlaubnisse schon nach drei Tagen vom Berliner Senat wieder zurückgenommen.

Um für das Segeln bundesweit vernünftige Regelungen zu erreichen, hat der Deutsche Segler-Verband (DSV) über das Forum Wassersport des Deutschen Olympischen Sportbundes eine entsprechende Initiative gestartet. Wir haben gegenüber der Innenministerkonferenz und den zuständigen Staatssekretären im Bundesministerium des Innern und des Bundesministeriums für Verkehr vorgetragen, was jetzt für unsere Mitglieder möglich sein kann und auch möglich sein muss.

Freizeitsegeln
Wir fordern, dass das Segeln, wenn es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person (ohne jede sonstige Gruppenbildung) ausgeübt wird, unter den Begriff „Individualsport“ subsumiert wird. Damit fällt das Segeln, wie andere Wassersportarten auch, unter den Ausnahmetatbestand der Rechtsvorschriften zum Verhalten während der Corona-Krise. Dann ist Segeln als Aktivität an der frischen Luft mit vorstehenden Einschränkungen zulässig.

Arbeiten im Winterlager
Wir setzen uns dafür ein, dass alle vorbereitenden Arbeiten am Boot und insbesondere das Slippen und Kranen der Boote auch in unseren Vereinen erlaubt wird. Natürlich alles stets mit den Maßgaben, dass es dabei zu keiner Gruppenbildung kommen darf und dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Vereine und Hafenanlagen müssen dazu geöffnet werden. Eine Antwort der Bundesbehörden steht zum jetzigen Zeitpunkt leider noch aus. Sobald wir etwas Neues erfahren, lesen Sie es auf unserer Webseite www.dsv.org.

Trainingsbetrieb/Leistungssport
Darüber hinaus fordern wir, dass der Trainingsbetrieb für Leistungssportlerinnen und -sportler sukzessive auch über die bis jetzt getroffenen Vereinbarungen für Olympiastützpunkte hinaus erlaubt wird. Vorstellbar ist folgendes Szenario: As ersten Schritt schlagen wir vor, das Wassertraining in Kleingruppen mit bis zu drei Booten und maximal fünf Personen inklusive Trainer zu gestatten. Vor- und Nachbesprechungen sind im Nachgang online von zu Hause durchzuführen. Die Sanitärbereiche bleiben noch geschlossen. Wenn mehr als eine Gruppe von dem Vereinsgelände aus trainiert, sind die Anfangs- und Endzeiten des Trainings so zu legen, dass die verschiedenen Trainingsgruppen keine Kontaktzeiten haben – weder beim Auf-/Abbauen der Boote, noch auf der Rampe oder auf dem Vereinsgelände. Auf dem Wasser sind die Trainingsareale verschiedener Trainingsgruppen mit ausreichend Abstand zu wählen. Wenn vorhanden können Onboard-Kameras während des Trainings und im Nachgang für die Besprechungen eingesetzt werden.

Wir hoffen, dass alles möglichst schnell wieder anlaufen kann. Müssen aber auch dabei darauf verweisen, dass in den einzelnen Bundesländern und durch Allgemeinverfügungen der Gemeinden unterschiedliche Voraussetzungen gelten, auf die wir als Ihr Spitzenverband nur begrenzt Einfluss nehmen können.

Ihre Mona Küppers
für das Präsidium des DSV

Kontakt
Deutscher Segler-Verband e. V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Tel.: 040 63 20 09 11
mitglieder
@dsv.org
www.dsv.org

Derzeit Segelsport ausgeschlossen!

Alle, zunächst bis 19.4.2020, ausgeschlossenen Aktivitäten für unseren Segelsport bleiben leider weiterhin aufrecht erhalten:
Das SSC-Gelände und die Hütte müssen versperrt bleiben, auch der private Schiffstransport zum SSC-Gelände bleibt weiterhin untersagt!
Alle bisher angekündigten Termine (Auswintern, Ansegeln, Jugendtraining, Clubmeisterschaft und Blaues Band vom Schliersee müssen entfallen, bzw. werden auf einen späteren Termin verschoben!

Die Hoffnung bleibt, dass klärende “ordnungsrechtliche Auslegungsregelungen” in den kommenden Wochen erfolgen werden. Wir werden Sie an dieser Stelle umgehend darüber informieren!

Betreten verboten vor dem 19. April

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vorstände unserer Mitgliedsvereine,

gerade erhalten wir die ab heute wirksame Rechtsverordnung der Bayerischen Staatsregierung, die unmissverständlich ist. (Download Verordnung als PDF).

Durch § 2 Satz 1 der Rechtsverordnung ist geregelt: “Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens sondern der Freizeitgestaltung dienen.“ Damit ist der Betrieb und die Nutzung aller bayerischen Häfen, das betrifft auch Werften, Bootsvermietungen, Schulungsbetriebe mit Sportgeräten etc., generell untersagt. Untersagt ist auch der Transport von Sportgeräten zu Hafenanlagen. Ausnahmen gibt es nur bei Ausübung eines Gewerbes.

Durch diese Rechtsverordnung können theoretisch lediglich unorganisierte Wassersportler über einen öffentlichen oder privaten Zugang an und in das Wasser. Diese müssen und sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass zum einen die Gewässer überwiegend unbeaufsichtigt sind und im Falle eines Unfalls anderweitig benötigte Ressourcen unnötig gebunden werden.

Leider kann durch diese Regelung unser Segelsport vorläufig bis 19. April nicht ausgeübt werden. Wir bitten Sie sehr, dass Sie in Ihren Vereinen für die Durchsetzung der Rechtsverordnung sorgen. Es geht bei Bekämpfung des Coronavirus schließlich um das Allgemeinwohl in Bayern.

Mit den besten Grüßen

Ihre Vorstandsmitglieder
Bayerischer Seglerverband e.V.

Änderungen im Vereinsrecht

DSV Mitteilungen an die Vereine 

Der Bundestag hat am Mittwoch einstimmig einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie angenommen. Das Gesetz enthält weitreichende Veränderung des Vereinsrechts.

Eine Zusammenfassung können Sie hier lesen.

Kontakt
Deutscher Segler-Verband e. V.
Christiane Perlewitz
Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg, Tel.: 040 63 20 09 11
christiane.perlewitz@dsv.org 
www.dsv.org

DSV-Mitteilungen v. 25.3.20

Sehr geehrte Damen und Herren, Vereins-Vorsitzende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
das Coronavirus stellt die Gesellschaft aktuell vor große Herausforderungen und macht auch vor dem organisierten Sport nicht Halt. Zusammenkünfte bei Ihnen im Verein und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Sie überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen. Demnach ist Sport in der Gruppe aktuell grundsätzlich nicht zulässig, nur gemeinsam mit der Familie oder Mitgliedern der Hausgemeinschaften. Unser Partner die ARAG-Sportversicherung begleitet Sie, die Sportvereine, in dieser herausfordernden Zeit.
 
Sportversicherung mit der ARAG in Zeiten der Krise
 
Der zwischen dem BLSV und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Vereine bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme und ist für die Mitgliedsorganisationen des Verbandes Bestandteil des Beitrags. Die ARAG steht zu Zeiten der Corona-Krise unter anderem mit einer Absicherung bei sozialem Engagement der Vereine, bei der digitalen Organisation des Vereinsbetriebes und auch bei der Ausübung des individuellen Sportbetriebs als Partner zur Seite.
 
Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitgliedern Übungsvideos – z.B. als Streaming – zur Verfügung, um gezielt den Sportbetrieb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.
 
Einzelunternehmungen von Mitgliedern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Vereinstrainer in der ausgeübten Sparte individuell angeordnet sind, fallen auch weiterhin unter den Versicherungsschutz. Hierzu zählen z.B. die Vorbereitung auf eine Veranstaltung, z.B. Marathon, sowie das individuelle Sportprogramm von Leistungssportlern.
 
Ausführlichere Informationen zu den aktuellen Leistungen in der Corona-Krise der ARAG und die Kontaktdaten der ARAG-Mitarbeiter finden Sie auf der Homepage des BLSV in den ständig aktualisierten FAQs. Hier der Link zu den FAQs auf der neuen BLSV-Infoseite: www.blsv.de/coronavirus
 
Meldesystem per Online-Abfrage für Sportvereine
 
Letzte Woche haben wir Sie über das digitale Meldesystem informiert. Viele Meldungen von Vereinen haben uns seitdem schon erreicht. Vielen Dank für Ihr Engagement. Sollten Sie noch keine Meldung gemacht haben, können Sie uns Ihre Informationen der zu erwartenden finanziellen Schäden bis 19.04.2020 über unser digitales Meldesystem schicken. Hier für Sie noch mal der Link zur Online-Abfrage:
 
https://forms.gle/x81T4UvhDmuzgUeJ6
 
Die Daten über finanzielle Einbußen, die aufgrund der Corona Krise zu erwarten sind, können Sie unter Angabe ihrer BLSV-Vereinsnummer dem BLSV melden. Hierunter fallen unter anderem
Schäden im Bereich des Liga-, Sport- und Trainingsbetriebs, der Übungsleiter, Betreuer und Trainer sowie fehlende Einnahmen aus dem laufenden Betrieb sowie durch Miete und Verpachtung (z.B. verpachtete Sporthallen).
 
Gespräche mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration
 
Die Daten aus dem Meldesystem dienen als Grundlage um den massiven Schaden für den organisierten Sport in Bayern abzuschätzen. Mit Innenminister Joachim Herrmann sind wir in enger Abstimmung und sprechen über finanzielle Maßnahmen, um Vereinen und Sportfachverbänden in Bayern bestmöglich vor Schäden zu schützen. Ziel ist es ein Unterstützungsprogramm für die Mitglieder des BLSV mit finanziellen Hilfen des Freistaats Bayern zu entwerfen. In der Hoffnung schnellstmöglich eine Lösung zu finden, werden wir sie über den weiteren Verlauf der Gespräche informieren. 
 
Aktuelle Informationen und Maßnahmen zur Corona Krise werden ferner von uns auf unserer Homepage unter www.blsv.de, in seinen sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände zur Verfügung gestellt.
 
Darüber hinaus steht das unser Service-Center zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Mailadresse service@blsv.de sowie unter der Tel. +49 89 157 02 400 für Rückfragen zur Verfügung.
 
Sport ist die schönste Nebensache der Welt und im Verein am schönsten! Bitte bleiben Sie gesund!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr
BLSV Service-Center
Geschäftsfeld Vertrieb
 
Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Bayerische Sportjugend im BLSV e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
 
+49 89 15702 400
service@blsv.de

BLSV: Update zur Corona-Krise – V11424

Sehr geehrte Damen und Herren, Vereins-Vorsitzende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
das Coronavirus stellt die Gesellschaft aktuell vor große Herausforderungen und macht auch vor dem organisierten Sport nicht Halt. Zusammenkünfte bei Ihnen im Verein und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Sie überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen. Demnach ist Sport in der Gruppe aktuell grundsätzlich nicht zulässig, nur gemeinsam mit der Familie oder Mitgliedern der Hausgemeinschaften. Unser Partner die ARAG-Sportversicherung begleitet Sie, die Sportvereine, in dieser herausfordernden Zeit.
 
Sportversicherung mit der ARAG in Zeiten der Krise
 
Der zwischen dem BLSV und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Vereine bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme und ist für die Mitgliedsorganisationen des Verbandes Bestandteil des Beitrags. Die ARAG steht zu Zeiten der Corona-Krise unter anderem mit einer Absicherung bei sozialem Engagement der Vereine, bei der digitalen Organisation des Vereinsbetriebes und auch bei der Ausübung des individuellen Sportbetriebs als Partner zur Seite.
 
Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitgliedern Übungsvideos – z.B. als Streaming – zur Verfügung, um gezielt den Sportbetrieb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.
 
Einzelunternehmungen von Mitgliedern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Vereinstrainer in der ausgeübten Sparte individuell angeordnet sind, fallen auch weiterhin unter den Versicherungsschutz. Hierzu zählen z.B. die Vorbereitung auf eine Veranstaltung, z.B. Marathon, sowie das individuelle Sportprogramm von Leistungssportlern.
 
Ausführlichere Informationen zu den aktuellen Leistungen in der Corona-Krise der ARAG und die Kontaktdaten der ARAG-Mitarbeiter finden Sie auf der Homepage des BLSV in den ständig aktualisierten FAQs. Hier der Link zu den FAQs auf der neuen BLSV-Infoseite: www.blsv.de/coronavirus
 
Meldesystem per Online-Abfrage für Sportvereine
 
Letzte Woche haben wir Sie über das digitale Meldesystem informiert. Viele Meldungen von Vereinen haben uns seitdem schon erreicht. Vielen Dank für Ihr Engagement. Sollten Sie noch keine Meldung gemacht haben, können Sie uns Ihre Informationen der zu erwartenden finanziellen Schäden bis 19.04.2020 über unser digitales Meldesystem schicken. Hier für Sie noch mal der Link zur Online-Abfrage:
 
https://forms.gle/x81T4UvhDmuzgUeJ6
 
Die Daten über finanzielle Einbußen, die aufgrund der Corona Krise zu erwarten sind, können Sie unter Angabe ihrer BLSV-Vereinsnummer dem BLSV melden. Hierunter fallen unter anderem
Schäden im Bereich des Liga-, Sport- und Trainingsbetriebs, der Übungsleiter, Betreuer und Trainer sowie fehlende Einnahmen aus dem laufenden Betrieb sowie durch Miete und Verpachtung (z.B. verpachtete Sporthallen).
 
Gespräche mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration
 
Die Daten aus dem Meldesystem dienen als Grundlage um den massiven Schaden für den organisierten Sport in Bayern abzuschätzen. Mit Innenminister Joachim Herrmann sind wir in enger Abstimmung und sprechen über finanzielle Maßnahmen, um Vereinen und Sportfachverbänden in Bayern bestmöglich vor Schäden zu schützen. Ziel ist es ein Unterstützungsprogramm für die Mitglieder des BLSV mit finanziellen Hilfen des Freistaats Bayern zu entwerfen. In der Hoffnung schnellstmöglich eine Lösung zu finden, werden wir sie über den weiteren Verlauf der Gespräche informieren. 
 
Aktuelle Informationen und Maßnahmen zur Corona Krise werden ferner von uns auf unserer Homepage unter www.blsv.de, in seinen sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände zur Verfügung gestellt.
 
Darüber hinaus steht das unser Service-Center zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Mailadresse service@blsv.de sowie unter der Tel. +49 89 157 02 400 für Rückfragen zur Verfügung.
 
Sport ist die schönste Nebensache der Welt und im Verein am schönsten! Bitte bleiben Sie gesund!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr
BLSV Service-Center
Geschäftsfeld Vertrieb
 
Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Bayerische Sportjugend im BLSV e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
 
+49 89 15702 400
service@blsv.de

Corona Katastrophenfall

Sehr geehrte Damen und Herren Vereins-Vorsitzende und Präsidenten,
 
die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute aufgrund der Corona-Pandemie für ganz Bayern den Katastrophenfall ausgerufen. Dies hat auch tiefgreifende Auswirkungen auf den Sport in Bayern und die im BLSV organisierten Vereine und Fachverbände.
 
Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen beinhalten unter anderem ein landesweites Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen sowie den Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen (siehe dazu die Pressemeldung der Bayerischen Staatsregierung unter dem folgenden Link:
 
https://www.bayern.de/corona-pandemie-bayern-ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/?seite=1579
 
Gemäß der staatlichen Anordnung im Rahmen des Katastrophenfalls müssen Sportvereine und Sportfachverbände ihren Spiel-, Sport- und Wettkampfbetrieb ab sofort einstellen. Alle Sport- und Spielplätze sowie Vereinsheime bleiben geschlossen.
 
Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) als Dachorganisation und Interessensvertreter aller Sportvereine und Sportfachverbände in Bayern möchte in dieser Krisensituation seinen Vereinen und Fachverbänden insbesondere Informationen liefern und bei der Entscheidungsfindung sowie der Abwendung finanzieller Schäden unterstützen.
 
Um den finanziellen Schaden für Vereine und Fachverbände möglichst gering zu halten, bemüht sich der BLSV, ein digitales System zur Meldung finanzieller Schäden einzurichten. Hierzu wird der BLSV mit der Bayerischen Staatsregierung in den Dialog treten, um den angekündigten Hilfsfonds auch auf den organisierten Sport anzuwenden. Der BLSV wird dazu schnellstmöglichst weitere Informationen bekannt geben.
 
Die Lage ist sehr ernst. Für uns hat bei allen Maßnahmen der Schutz unserer Mitarbeiter, Mitglieder und Sportler oberste Priorität. Wir wollen unsere Sportvereine und Sportfachverbände bestmöglichst mit Informationen und Entscheidungshilfen unterstützen und darauf hinwirken, dass ein finanzieller Ausgleich für entstandene Schäden geleistet werden kann.
 
In der BLSV-Zentrale im Münchner Haus des Sports und in den sieben Bezirks-Geschäftsstellen des BLSV wird auf „Notbetrieb“ umgestellt. Das BLSV Service-Center steht für Anfragen rund um den Sport in Bayern zur Verfügung, ferner die Ressorts zur Förderung des Sportstättenbaus der Vereine und des Sportbetriebs der Sportfachverbände sowie die Geschäftsstellenleitungen der Bezirke. Ebenso bleibt die gesamte Verbandskommunikation eingerichtet.
 
Aktuelle Informationen und Maßnahmen zur Coronakrise stellt der BLSV auf seiner Homepage unter www.blsv.de, in seinen sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände zur Verfügung. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Mailadresse service@blsv.de sowie unter der Tel. +49 89 157 02 400 für Rückfragen zur Verfügung.
 
Bitte bleiben Sie gesund!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr
BLSV Service-Center
Geschäftsfeld Vertrieb
 
Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Bayerische Sportjugend im BLSV e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
 
+49 89 15702 400
service@blsv.de
 

Kinder- und Jugendtraining 2020

Die voraussichtlichen Termine für das Kinder- und Jugendtraining sind in diesem Jahr:

Die exakte Absprache und Rückfragen bitte über unseren Jugendwart Maarten
Tel.: 0176 81390041

250 €-Weihnachtsgeschenk

Der SSC-Ausschuss hat in seiner letzten Ausschusssitzung im Herbst 2019 beschlossen, Jugendliche, Schüler und Studenten des SSC finanziell bei der Teilnahme an der Ausbildung zum amtlichen Sportbootführerschein Binnen / Segeln mit der Hälfte der Kosten (mind. 250.- € pro Teilnehmer) zu unterstützen!

Bitte umgehend Anmeldung formlos bei
info@schlierseer-segelclub.de !

Ausbildung zum amtlichen Sportbootführerschein Binnen / Segeln

Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen. Der SSC begrüßt ein Angebot seines Clubmitglieds Andreas Roßteuscher zur Ausbildung zum diesem amtlichen Sportbootführerschein!

Der Sportbootführerschein (früher A-Schein) gehört nach unserer Auffassung zur “Mindestausstattung” jedes ordentlichen Bootsführers, egal auf welchem Binnenrevier er sich bewegt!
Hier können Sie sich auf der offiziellen Seite des DSV über Umfang und Inhalt der Prüfung informieren:
https://www.sportbootfuehrerscheine.org/fuehrerscheine-funk/sbf-sportbootfuehrerschein/

Daher begrüßt der SSC das folgende Angebot ausdrücklich und wir würden uns freuen, wenn mind. 5 Interessentinnen/Interessenten sich bei uns melden würden, denn nur dann kann das Angebot umgesetzt werden!
Der SSC-Ausschuss hat in seiner letzten Ausschusssitzung im Herbst 2019 beschlossen, Jugendliche, Schüler und Studenten seines Vereins finanziell bei dieser Maßnahme kräftig (50%) zu unterstützen!

Melden Sie sich bitte formlos bei info@schlierseer-segelclub.de !
(zum Vergrößern oder Ausdrucken als pdf  bitte den Brief einfach anklicken)