Erfolgreiche Anträge

Zur Hauptversammlung des SSC am 17.07.21 wurden 2 Anträge zur Abstimmung gestellt, die hier als Auszug aus dem Sitzungsprotokoll wiedergegeben werden:

1. Antrag:
Der Antrag wurde bereits in der Ausschusssitzung vom 02.10.2020 vorgelegt und jetzt der HV zum Beschluss vorgelegt:
“Für Vollmitglieder, nach dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gilt ab 01.01.2021 die Gebühr für Familienmitglieder (= 50 %)”
Begründung: Um die Mitgliedschaft auch bei den jungen Erwachsenen zu fördern, bezuschusst der SSC in der Zeit der beruflichen oder fortführenden (hoch-) schulischen Ausbildung den Jahresbeitrag bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
Beschluss: Zustimmung einstimmig


2. Antrag:
Der Antrag wurde von Hanno Hütz eingereicht:
“Die Versammlung spricht sich für die Anschaffung eines weiteren Begleitboots für die Jugendausbildung aus.”
Begründung: Da die Ausbildung im Kinder- und Jugendbereich stark zugenommen hat und die Absicherung der segelnden Jugendlichen ab einer Gruppengröße von ca. 5 Teilnehmern in zudem unterschiedlichen Bootsklassen (Opti + Laser) nicht mehr verantwortbar erscheint, ist ein zweites Sicherungsboot unerlässlich. Alternativ wäre sonst nur die Beschränkung der Trainingsgruppen.
Hierzu entwickelte sich eine umfassende Diskussion über den Antrag mit folgenden Gedanken:
o Gruppenaufteilung jeweils 3 Stunden vorm. und 3 Std. nachm.
o Trennung von Anfängern und Fortgeschrittenen.
o Evtl. Leih-E-Boote nutzen.
o Wer sitzt im Begleitboot?
o Qualifikation des Trainers um Gruppen zusammenzuhalten.
o Jugendarbeit ausbauen -> mehr Boote durch Trainingsteilnehmer anschaffen lassen.
o Eltern müssen aktiv mithelfen.
o Ein Anwesender könnte sich vorstellen die Batterienwartung zu übernehmen, um den Bootswart zu entlasten.
o Nach Kassenbericht ist genug Geld vorhanden, um weitere Segelboote und ein Begleitboot anzuschaffen.

Abstimmung: Dafür 21 Ja-Stimmen; 2 Nein-Stimmen 8 Enthaltungen
Beschluss: Der Antrag ist angenommen!

Hanno Hütz ist neues Ehrenmitglied des SSC

In der Hauptversammlung am 17.07.21 wurde das langjährige Mitglied Hanno Hütz einstimmig zum Ehrenmitglied ernannt. Anlässlich der Verabschiedung aus dem Geschäftsausschuss hob Werner Sterff in seiner Laudatio im Besonderen sein intensives und erfolgreiches Bemühen um die Vereinsjugend in den 70-er Jahren hervor. Ebenso war sein 29-jähriger Einsatz in der Vorstandschaft des SSC in einem Zeitraum von fast 50 Jahren, als 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und zuletzt als Schriftführer und Leiter der Geschäftsstelle herausragend.

 

DSV-Olympia_Tokyo2020

Die DSV-Mannschaft für die Olympischen Spiele 2020
vom 23. Juli bis 8. August 2021 wird in dieser offiziellen Pressemappe vorgestellt:

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Ende der Katastrophe!

AN: Schlierseer Segel-Club e. V.
München, den 05. Juni 2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vorstände!

Mit den gestrigen Ministerratsbeschlüssen wird ab dem 7.6.2021 der sog. Katastrophenfall in Bayern aufgehoben und die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft gesetzt.
“Die Inzidenzschwellen werden vereinfacht auf <50 bzw. <100 7-Tagesinzidenz, zudem sind weitere Öffnungen enthalten, u.a. betreffend die Kontaktbeschränkungen und den Sport (Auszüge aus dem Bericht der Kabinettssitzung vom 04.06. 2021):

• Allgemeine Kontaktbeschränkung: Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich 10 Personen aus max. drei Haushalten, bei Inzidenz < 50 dann 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.

• Sport: Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz < 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.

• Bundesnotbremse eins zu eins: In Gebieten mit einer Inzidenz > 100 gilt die Bundesnotbremse künftig eins zu eins. Es gibt keine ergänzenden bayerischen Regelungen mehr. Für die Ausgangssperre heißt das, dass – wie vom Bund vorgesehen – zwischen 22 und 24 Uhr im Freien künftig körperlichen Bewegung erlaubt ist („Hamburger Modell“). Es besteht die Hoffnung, dass die Inzidenzen dauerhaft und flächendeckend so stark sinken, dass es künftig nur wenige Gebiete gibt, die noch von der Bundesnotbremse erfasst werden.

Damit bestehen im breiten- und leistungssportlichen Segelsport, inklusive Training und Regatten, zumindest auf dem Wasser bei einer Inzidenz <50 keine wesentlichen Einschränkungen mehr.

Die Hygienekonzepte der Vereine sind entsprechend der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung soweit erforderlich anzupassen.
Den vollständigen Bericht aus der Kabinettsitzung 4.6.201 finden Sie hier:
Bericht des Ministerrats

Aktueller Status – Sport & Corona ab 14.04.21

Da wir im Landkreis Miesbach bei der 7-Tages-Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen liegen, greift ab Mittwoch, 14. April, die sogenannte Notbremse der Bayerischen Staatsregierung.

Das heißt im Sport konkret:
Sport ist draußen nur noch kontaktfrei mit dem eigenen Hausstand oder mit maximal einer weiteren Person erlaubt. Das Training mit maximal 20 Kindern unter 14 Jahren ist damit nicht mehr erlaubt.

Outdoor-Vereinsanlagen dürfen aufbleiben. Das Anliefern der Boote für den Segelbetrieb ist daher ungehindert mit einer weiteren Person möglich.

Bitte denken Sie an den Mindestabstand von 1,50 m; oder wo dies nicht gewährleistet ist, kann man auf den MNS nicht verzichten!

Umfangreich Corona-Maßnahmen ab 2.11.20

Aufgrund der dramatischen Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Beschlüsse, die auch tiefgreifende Auswirkungen auf den organisierten Sport in Bayern haben, gelten bayernweit ab Montag, den 02.11. .
 
So wurden in der Ministerratssitzung folgende Maßnahmen beschlossen, die den organisierten Sport betreffen:

  • Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist zunächst bis Ende November einzustellen.
  • Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports zu schließen.
  • Vereinseigene Fitnessstudios sind zu schließen.
  • Vereinsgaststätten sind von der Schließung der Gastronomie ebenfalls betroffen, Verpflegung darf lediglich zur Mitnahme bzw. als Lieferservice angeboten werden.
  • Versammlungen und Sitzungen im Verein sind im Präsenzformat untersagt.

Das heißt: das Vereionsgelände bleibt bis zur Wiedereröffnung im Jahr 2021 geschlossen! Lediglich der Abtransport der noch auf dem Gelände befindlichen Boote ist erlaubt!

Ab 8. Juni Lockerung bei Coronavorschriften

Ab 8. Juni 2020 wird das Vereinsleben im Segelsport wieder in vollem Umfang möglich sein, so lange einige grundsätzliche Regeln beachtet werden. Dies ergibt sich aus den Entscheidungen der Bayerischen Staatsregierung. Seit 29.5.2020 abends liegt auch das Corona-Pandemie-Rahmenhygienekonzept-Sport vor, das wir auf unsere Homepage hinterlegen und das Konkretisierungen und Verpflichtungen für die Vereine und deren Verantwortliche enthält.
Auch nach dem 8. Juni bleiben folgende grundsätzliche Regelungen in Kraft, die sich aus den geltenden Verordnungen der Bayerischen Staatsregierung für den Betrieb von Vereinen und das Durchführen von Trainings und Wettkämpfen ergeben:

  • Unter Beibehalten von Abstandsgebot (1,5m ), Kontaktbeschränkung (Haushaltszugehörigkeit und/oder direkte Verwandtschaft) und maximaler Veranstaltungs-Größe (innen 50, außen 100 Teilnehmer) sind nun möglich:
    • Die vollumfängliche Nutzung der Vereinsgrundstücke
    • Der Trainingsbetrieb mit bis zu 20 Personen im Freien
    • Wettkämpfe sind – soweit kontaktlos – zulässig
    • Teamkonstellationen für Regatta, Trainingsbetrieb, Wettfahrt- und Schiedsgerichtskommissionen werden durch die Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen reguliert
  • Die Gastronomie in den Vereinen muss den Vorschriften der Gastronomie-Verordnung im Innen – und Außenbereich genügen
  • Die Nutzung von Übernachtungsmöglichkeiten (auch auf Booten!) richtet sich nach der Verordnung über die Beherbergungsbetriebe (Nasszelle inkl. Toilette vorhanden)

Trotz dieser Erleichterungen müssen wir weiterhin höchste Vorsicht walten lassen, um verantwortungsvoll miteinander umzugehen und die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Daher sollten wir eine Übereinstimmung erzielen, wie wir mit Regatten umgehen.
In der Woche nach Pfingsten wird der Bayerische Seglerverband an Empfehlungen für das Durchführen von Wettfahrten (also für Ausschreibungen und Segelanweisungen) arbeiten.

Das Wichtigste ist: Wir können wieder aufs Wasser und unseren Sport ausüben. Dennoch müssen wir weiter mit den Beschränkungen leben, die die Pandemie mit sich bringt. Jetzt gilt es, den Clubbetrieb und das Clubleben unter diesen Vorzeichen mit neuem Leben zu erfüllen. Der Bayerische Seglerverband wird Sie weiterhin nach Kräften unterstützen, dass die Vereine kreative und funktionierende Lösungen finden.

Mit den besten Grüßen und: schöne Pfingsttage

Ihr Vorstände des Bayerischen Seglerverband e.V.
Dietmar Reeh

Tel: 08151-447936
Mobil: 0171-2249515
Mail: reeh@bayernsail.de

Bayerischer Seglerverband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München
Tel: 089 15702366
Fax: 089 1571724
Mail: bsv@bayernsail.de

Vorstand: Dietmar Reeh Vorsitzender, Siegfried Merk, Timo Haß Eingetragen beim Amtsgericht München unter VR 8437
Diese Mail begründet keine Verpflichtung des Bayerischen Seglerverbandes e. V., es sei denn, dies wäre schriftlich mit dem Empfänger vereinbart
Mehr Informationen über uns:
www.bayernsail.de

Corona-Etikette unbedingt einhalten!

Corona-Etikette am Schlierseer Segelclub – Stand 09.05.2020

  • Der Besuch des Vereinsgeländes ist ausnahmslos für Personen untersagt, die Symptome einer Grippe- oder Erkältungskrankheit haben bzw. wenn entsprechende Krankheiten/Symptome im Haushalt oder nahem persönlichen Umfeld vorliegen.
  • Segeln ist nur für Einzelpersonen oder mit Personen der Hausgemeinschaften zuzüglich einer Person gestattet.
  • Das Abstandsgebot gegenüber Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist einzuhalten!
  • keine Gruppenbildung; Trainingsgruppen sind auf max. fünf Personen beschränkt
  • Die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Hände waschen/desinfizieren) sind ausnahmslos einzuhalten.
  • Auch im Außenbereich sind MN Masken verpflichtend überall dort, wo der Abstand von mehr als 1,5 Meter vermutlich nicht eingehalten werden kann – z.B. Steganlagen, Bootsliegeplätze. Zwischen den Boots-Liegeplätzen ist ein Abstand von mind. 2 m einzuhalten.
  • Das Club-/Vereinsgelände darf nur betreten werden, um zum Schiff zu gelangen, es für die Sportausübung vorzubereiten und notwendige Ausrüstung zum Schiff zu bringen; das Verweilen in der Sportstätte ist auf die Dauer der Sportausübung beschränkt.
  • Lagerräume für Segel und Ausrüstung dürfen betreten/genutzt werden, um Ausrüstung und Getränke zu entnehmen und zurückzustellen. Ansonsten ist die Clubhütte gesperrt.
  • Die WC-Anlagen im Clubhaus sind geöffnet.
  • Stegbenutzung: MN-Maskenpflicht wenn sich mehrere Personen dort befinden.
  • Vorrang für Personen auf anlandenden Schiffen, die den Steg in Richtung Ufer verlassen; entgegenkommende Personen müssen am Ufer unter Wahrung der Abstandsregeln warten.
  • Der Badebetrieb und Sonnenbadebetrieb ist bis auf Widerruf derzeit leider
    nicht möglich!
  • Dieses Schreiben ergänzt die Geländeordnung vom 14.01.2016 bis zu seinem Widerruf.

Alles verboten, aber…

Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020

Teil 4
Sport, Spiel, Freizeit

§ 9 Sport: Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt.
Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

  1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen,
  2. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsgebot + Maskenpflicht),
  3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen,
  4. kontaktfreie Durchführung,
  5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,
  6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
  7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
  8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
  9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
  10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  11. keine Zuschauer.

Der Betrieb zu Trainingszwecken der Berufssportlerinnen und Berufssportler und von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bis 11 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden. 2Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erfolgen.